Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neustift Olympia

Inhaber: Albin Knoflach, 6167-Neustift im Stubaital 

1. Das Serviceunternehmen bietet die Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens an. Dies unter bestmöglicher
Wahrung der Interessen des Kunden.
 
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind beziehungsweise auf der Homepage (https://www.skischule-neustift.com)
nachzulesen sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen des Unternehmens.
 
3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem
Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
 
4. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht ausnahmslos Helmpflicht, ein Rückenprotektor wird ausdrücklich empfohlen.
Erwachsenen wird die Verwendung eines Helmes und weiterer Schutzutensilien ausdrücklich empfohlen.
 
5. Die Kursgebühren müssen vor Antritt des Unterrichts zur Gänze bezahlt werden. Bei Gruppenkursen müssen angefangene Kurstage immer zur Gänze bezahlt werden.
 
6. Die Gruppenkurse finden von 10:30 bis 12:30 und 13.30 bis 15.30 statt und beinhalten eine Mittagspause. Wenn in einer Gruppe weniger als vier Personen sind,
behält sich die Schischule das Recht vor, den Unterricht von 10:30 bis 12:30 zu verkürzen. Damit geht ausdrücklich keine Preisminderung einher.
 
7. Im Rahmen des Unterrichts müssen sich die Gäste, insbesondere Kinder und Jugendliche, an die Anweisungen des Skilehrers oder -trainers,
insbesondere im freien Skiraum, halten. Eine Weigerung kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Für die durch eine Weigerung entstandenen
Schäden haftet die Skischule Neustift Olympia ausdrücklich nicht.
 
8. Stornierungsbedingungen:
Bis sieben Tage vor Kursbeginn: gratis.
Bis am Tag vor Kursbeginn: 25% des Kurspreises.
Bei Nichterscheinen oder Absage am Tag des Kurses: 75% des Kurspreises.
 
9. Rückerstattungsbedingungen:
Bei Krankheit oder Unfall erstattet die Skischule Neustift Olympia nach der Vorlage eines ärztlichen Attests die nicht wahrgenommenen Kurseinheiten.
Bei Sperrtagen des Skigebiets (aufgrund von Sturm, Lawinengefahr, …) erhält der Kunde einen Gutschein.
 
10. Die Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Texten, Bildern und Videos (also Daten im allgemeinen Sinn) darf nur mit der schriftlichen
Einverständnis der Alpin Schischule Neustift erfolgen. Dies betrifft Abbildungen mit Lehrern, Trainern und Schülern der Skischule Neustift Olympia.
 
11. Die Haftung der Skischule Neustift Olympia ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer
wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen
des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
 
12. Die Skischule Neustift Olympia weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Ausübung von Wintersportarten ein Verletzungsrisiko einhergeht.
Die Kursgebühren beinhalten keine Versicherungen, wie beispielsweise Berge- oder Unfallversicherungen.
 
13. Bei Rechtsstreitigkeiten kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Innsbruck.